Jugendschutz

Jugendschutz wird bei uns GROß geschrieben. Die relevanten Altersstufen werden bei uns durch die bekannte Ampelregelung der Bändchen abgebildet: Personen, die 18 Jahre und älter sind, erhalten ein grünes Bändchen, 16 und 17-Jährige erhalten ein gelbes Bändchen und können lediglich Bier- sowie Bier-Mischgetränke erwerben. Unter 16-Jährige erhalten ein rotes Bändchen und dürfen somit keine alkoholischen Getränke erwerben. 

 

Grundsätzlich ist auf dem Wiesenfest entsprechend dem Jugendschutzgesetz § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung, dem klassischen „Muttizettel“, möglich. Eine Vorlage hierzu kann hier heruntergeladen werden:  

 

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Muttizettel
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Der Ablauf auf dem Wiesenfest sieht wie folgt aus:

 

1. Muttizettel ausfüllen und vom Elternteil/Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

WICHTIG: Eine Kopie des Ausweises des Elternteils (Vorder- und Rückseite) mit ausdrucken. 

 

2. Minderjährige geben beim Einlass ihren Ausweis, die Kopie des Ausweises der Eltern sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Muttizettel ab. Sollte es sich bei der beauftragten Erziehungsperson um ein Elternteil des Kindes handeln, ist die Abgabe des Ausweises des Elternteils im Original nicht erforderlich. 

 

3. Sollte es sich bei der beauftragten Person nicht um ein Elternteil des Kindes handeln, wird neben dem Ausweis des Kindes auch der Original-Ausweis der erziehungsbeauftragten Person beim Einlass abgegeben. Nach 24:00 Uhr muss die erziehungsbeauftragte Person mindestens stündlich am Eingang erscheinen und die Erziehungstauglichkeit (Einfluss von Alkohol etc.) nachweisen. 

 

4. Beim Verlassen des Geländes werden die Ausweise am Ausgang wieder ausgehändigt.